Der Sommer naht und es kommt die Zeit, wo viele Tiere wie Kühe, Schafe, Ziegen oder Schweine der brütenden Sonne ausgesetzt sind, teilweise auch ohne Wasser.
Bitte schauen Sie nicht weg, sondern melden dies umgehend an das Vereinäramt des zuständigen Kantones, an Sonn- und Feiertagen der regionalen Polizei oder einfach unter 117 oder unserer Meldestelle.
Bitte schauen Sie auch nicht weg, wenn Menschen Tiere quälen oder nicht respektvoll behandeln. Auch dies ist umgehend an die obigen Stellen zu melden.
Wir danken Ihnen dafür.
Tierschutzbund Innerschweiz Rosanna Hill, Präsidentin
PS; Wenn Tiere selber richten könnten, würde Tierquälerei härter bestraft werden!!
Die Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat Ende März eine Petition lanciert, mit der sie eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen fordern. Eine solche würde wesentlich zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von Katzen und zur Verminderung des Katzenleids beitragen.
In der Schweiz leben schätzungsweise zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen (inkl. Landwirte) ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden unerwünschte Katzenwelpen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet.
Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bildet eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz. Aus diesem Grund fordern die Initianten mit ihrer Petition die Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kastrationspflicht.ch (www.castrationobligatoire.ch / www.castrazioneobbligatoria.ch).
Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihre Organisation unser Anliegen mittragen würde und Interesse daran hätte, namentlich genannt zu werden. Falls Sie unsere Petition unterstützen möchten, bitten wir Sie, Ihr Logo an info@kastrationspflicht.ch zu senden. Ihre Organisation wird anschliessend als Supporter auf der Website zur Petition aufgeschaltet.
Der Petitionsbogen und der Flyer können direkt auf der Webseite in deutscher, französischer und italienischer Sprache heruntergeladen werden. Wenn Sie als Supporter gerne auch Ihr Logo auf dem Petitionsbogen platziert haben möchten, melden Sie sich bitte und wir stellen Ihnen gerne einen auf Ihre Organisation zugeschnittenen Petitionsbogen in elektronischer Form zu.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Petition und hoffen, dabei auch auf Ihre geschätzte Unterstützung zählen zu dürfen. Bei Fragen stehen Ihnen Esther Geisser (Präsidentin NetAP) und Christine Künzli (stv. Geschäftsleiterin TIR) jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse, die Initianten
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Christine Künzli
MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin
Rigistrasse 9
CH - 8006 Zürich
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
kuenzli@tierimrecht.org
www.tierimrecht.org